
Eventbegleitung
Individuelle Begleitung zu Veranstaltungen für ein aktives Leben

Pflegeberatung
Pflegegeld - Ihr Anspruch

SENIORENBETREUUNG
Individuelle Unterstützung, Ansprache & Mobilisation

KINDERBETREUUNG
Liebevolle und sichere Betreuung

TIERISCHER BESUCH
Tiere tun der Seele gut, "Motte" ein Teil des Teams

Alltagshilfe
Entlastung im Alltag für mehr Lebensqualität.
Individuelle Betreuung für jedes Bedürfnis
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen.
Flexible Dienstleistungen für alle Lebenslagen
Unsere Angebote passen sich Ihrem Zeitplan und Ihren Wünschen an.
Persönliche Ansprache und herzliche Betreuung
Unser Team kümmert sich mit Empathie und Engagement um Sie.
Betreuungsangebot mit Besuchshund “Motte”
Tiere tun der Seele gut - das ist keine Floskel, sondern gelebte Erfahrung.



Pflege braucht Pausen. Egal ob Urlaub, Krankheit oder einfach ein Moment zum Durchatmen – wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt, muss die Versorgung trotzdem sicher weiterlaufen. Genau dafür gibt es zwei Leistungen der Pflegekasse: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Wir erklären Ihnen, was dahintersteckt – kurz, verständlich und ohne Behördendeutsch.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht da sein kann – etwa wegen Urlaub, eines Arzttermins oder einer Erkrankung. Eine Ersatzperson übernimmt in dieser Zeit die Betreuung zu Hause, sodass Ihr Angehöriger weiter gut versorgt ist.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Die Kurzzeitpflege ist gedacht für Situationen, in denen eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung sinnvoll ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn zu Hause vorübergehend keine Versorgung möglich ist.
Ein gemeinsamer Jahresbetrag
Seit der Pflegereform 2025 sind beide Leistungen finanziell zusammengelegt: Ihnen steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den Sie frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen können – ganz nach Bedarf, ohne getrennte Budgets und ohne unnötige Bürokratie. Nutzbar sind beide Leistungen für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Kostenlose Beratung – direkt bei Allerbienen Celle
Diese Themen sind oft unübersichtlich, gerade wenn man mitten im Pflegealltag steckt. Deshalb führen wir bei Allerbienen Celle die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch – für alle, die Pflegegeld beziehen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Situation, erklären Ihre Ansprüche verständlich und geben Ihnen praktische Tipps für den Alltag. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos – es wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Nähe beflügelt – Pflege, die sich wie Familie anfühlt.
Hinweis: Dieser Text dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.